Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei den Anträgen?
Dann können Sie gerne in die BuT-Sprechzeit kommen:
Dienstag 8:00 - 9:00 und
Donnerstag 8:30 - 9:30 (im Anschluss an das Elterntreff)
in meinem Büro (Inselraum) oder nach Vereinbarung.
J. Pahl (Schulsozialarbeit)
Allgemeine Übersicht der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilpaket:
(entnommen aus: www.mags.nrw/broschuerenservice)
Wer kann die Leistungen erhalten?
Haben Sie bzw. Ihre Kinder Anspruch auf:
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Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
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Sozialhilfe nach dem SGB XII
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Wohngeld
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Kinderzuschlag oder
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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
Dann haben Sie auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Welche Leistungen gibt es?
♦ Ausflüge und mehrtägige Fahrten
Die Kosten von mehrtägigen Fahrten oder eintägigen Ausflügen durch die Schule oder die Kindertageseinrichtung werden übernommen.
♦ Persönlicher Schulbedarf:
Schülerinnen und Schüler erhalten für
die Schulausstattung (u. a. Schulrucksack, Sportzeug, Rechen- und Zeichenmaterialien, Taschenrechner, Hefte) zum 1. Schulhalbjahr 100 Euro
und zum 2. Schulhalbjahr 50 Euro.
♦ Schulbeförderungskosten
Schülerinnen und Schüler, die ihre nächstgelegene Schule nicht ohne Beförderungsmittel erreichen können oder eine Schule mit besonderem Schulprofil besuchen (z.B. Sportschule, bilinguale Schule, etc.), erhalten eine Übernahme der notwendigen Schülerbeförderungskosten.
♦ Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
Keine Schülerin und kein Schüler soll von notwendiger Lernförderung ausgeschlossen bleiben. Daher können die Kosten einer geeigneten zusätzlichen Lernförderung übernommen werden, wenn diese erforderlich ist, um die Schulziele zu erreichen und die Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erhöhen.
♦ Zuschuss zum Mittagessen
Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, erhalten Kinder, die daran teilnehmen, eine Übernahme der Kosten des Mittagessen.
♦ Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von bis zu 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Freizeit-/Ferienangebote. Zudem können Ausrüstungsgegenstände zuzätzlich zu den 15 Euro übernommen werden, je nach Überprüfung des Einzellfall (Höhe des Gesamtbugdet und Regelbedarf).